Ein deutsches Gericht hat diese Woche in zweiter Instanz die rituelle Knabenbeschneidung als Körperverletzung taxiert, da der Eingriff den Körper dauerhaft und irreparabel verändere.
Knabenverstümmelung: Am Tabu wird gerüttelt
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Ein deutsches Gericht hat diese Woche in zweiter Instanz die rituelle Knabenbeschneidung als Körperverletzung taxiert, da der Eingriff den Körper dauerhaft und irreparabel verändere.